Heinrich Wilhelm Leberecht Crusius
1790 in ein Leipziger Verleger-/Kaufmannsgeschlecht hineingeboren, tritt er nach des Vaters Tod 1824 auch das gutsherrliche Erbe unweit der Messestadt im Kohrener Ländchen an. Er entwickelte die beiden Besitzungen zu wahren kapitalistischen Mustergütern, mit Fruchtwechselfolge, verbesserten Pflügen, neuartigen Landmaschinen und Düngemitteln, Meliorationstechnik und leistungsfähigem Rindviehbestand, dazu mit Nebenbetrieben wie Brauerei, Ziegelei, Molkerei, Mühlen, Steinbrüche – alles in allem eine für damalige Zeit hocheffiziente Wirtschaft, die dem kunstsinnigen Gutsherren erlaubte, Bleibendes hier zu schaffen: Schwind-Pavillon und Tapetensaal im Gutshaus Rüdigsdorf, Landschaftspark und Orangerie.
Crusius war der erste Rittergutsbesitzer Sachsens, der sich zur Abgabe der Eigengerichtsbarkeit an den Staat entschloss, schon 1837, 21 Jahre vor der gesetzlichen Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit. Letzter Aktuar war hier kein geringerer als der Dichter Julius Mosen.
Welch weiten Horizont ein Mann wie Crusius hatte, vermögen seine sonstigen Aktivitäten aufzuzeigen: Er war Direktor der Leipziger Ökonomischen Sozietät und Mitglied im Direktorium des Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Comitees, inspirierte das landwirtschaftliche Vereinswesen und den Erbländisch Ritterschaftlichen Creditverein, engagierte sich im sächsischen Landtag und in der Gesellschaft Harmonie wie für ein Thaer-Denkmal und die »Heilanstalt für arme Augenkranke« in Leipzig.